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Kindsschutz in der Kita

Der Schutz der Kinder vor physischer und psychischer Gewalt ist ein sehr wichtiges Thema, auch in den Kitas. Die Eltern geben ihr Kind in die Obhut von professionellen Betreuungspersonen und möchten natürlich, dass das Kind unversehrt abgeholt werden kann. Es braucht sehr viel Vertrauen von den Eltern, ihr Liebstes in andere Obhut zu geben. 

Vertrauen alleine genügt aber im Kindsschutz nicht. Funktionierende, präventive Massnahmen sind für eine Kita entscheidend, um Fälle von Gewalt und Missbrauch zwischen Kindern aber auch von Betreuungspersonen zu Kindern oder andere gefährliche Situationen verhindern zu können. Das oberste Ziel ist das Kindswohl.

 

 

Kinderrechte in Bezug auf den Kindsschutz


Gemäss der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht:

  • Auf Überleben und Entwicklung.
  • Seine Meinung zu allen es betreffenden Fragen oder Verfahren zu äussern. Seine Meinung muss dabei auch berücksichtigt werden.
  • Auf Schutz vor jeder Form von Misshandlung durch Eltern oder andere Betreuungspersonen.
  • Auf umfangreichen Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Übergriffen.
  • Auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Folter und Freiheitsentzug.

 

Präventive Massnahmen bei small Foot AG


small Foot AG hat sich bereits intensiv mit dem Thema Kindsschutz auseinandergesetzt und diverse präventive Massnahmen umgesetzt, die das Wohl des Kindes im Fokus haben. Einige Beispiele sollen hier benannt werden, um aufzuzeigen, wie Kitas das Thema konkret angehen:

  • Es besteht ein umfangreiches Hygiene- und Sicherheitskonzept, dessen Massnahmen dazu diesen sollen, dass alle Kinder möglichst unversehrt und gesund bleiben.
  • Alle Mitarbeitenden unterschreiben einen Verhaltenscodex, in dem sie bestätigen, sich gemäss dem Konzept zu verhalten und das Wohl des Kindes im Fokus zu haben. Alle Mitarbeitenden müssen vor Stellenantritt einen Strafregister- und Sonderprivatauszug vorweisen.
  • Kinder werden keinen fremden Personen abgeben, bzw. melden die Eltern vorgängig, wenn eine andere Person das Kind abholt. Die Person wird dann mit Hilfe der ID identifiziert.
  • Die Kinder werden gewalt-, druck- und zwanglos betreut. Gewalt in jeglicher Form wird nicht toleriert. Bei Grenzüberschreitungen von Kindern werden keine Strafen angewendet (wie z.B. stiller Stuhl o.Ä.) sondern das Verhalten wird mit dem Kind reflektiert und wo nötig eine logische Konsequenz abgeleitet.
  • Wenn ein Kind z.B. gewickelt wird, wird die Intimsphäre des Kindes berücksichtigt, die Türe zum Wickelraum bleibt aber geöffnet.
  • Mitarbeitende wahren eine professionelle Nähe und Distanz zu den Kindern. Küsse oder andere Handlungen mit sexuellem Charakter sind nicht erlaubt.
  • Konflikte zwischen Kindern werden begleitet und gemeinsam mit den Betreuungspersonen gelöst.
  • Die Kinder dürfen im Kita-Alltag partizipieren, d.h. ihre Ideen, Vorschläge, Wünsche werden wo möglich berücksichtigt und sie werden aktiv danach gefragt. Sie dürfen den Alltag aktiv mitgestalten.
  • Kinder werden darin begleitet, ihre persönlichen Grenzen kennenlernen und sich abzugrenzen und Hilfe zu holen, wenn sie sich in einer Situation unwohl fühlen.
  • Usw.


Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


Alle Mitarbeitenden von Kitas haben eine Meldepflicht beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei einem Verdacht sind bei small Foot klar geregelt. Die Pädagogische Leitung oder Geschäftsleitung wird dabei immer involviert. Zudem werden immer auch externe Fachstellen beigezogen.


Zukunft: Projekt Kindsschutz Kanton Luzern


small Foot AG hat sich entschieden, im Jahr 2022 beim Projekt Kindsschutzkonzept des Kanton Luzern als erste grosse Kita-Trägerschaft mitzuwirken. In diesem Rahmen werden die Schutzmassnahmen diskutiert, überprüft und wo nötig angepasst. Auch alle Mitarbeitenden werden erneut sensibilisiert auf wichtige, präventive Massnahmen, damit die Eltern auch weiterhin ihre Kinder mit vollem Vertrauen in die Betreuung bringen können.


Quellen: 

  • Gesamtkonzept small Foot AG
  • Kinderschutz Schweiz (Hrsg. 2020), Brunner, S. Früherkennung von Gewalt in der frühen Kindheit.
    Leitfaden für Fachpersonen im Frühbereich. Bern: Kinderschutz Schweiz.
  • Foto: adobe stock

Bei Fragen oder Anregungen dürfen Sie gerne per Mail auf mich zukommen.

 

small Foot AG - Die Kinderkrippe / Pädagogische Leitung

Januar 2022

Lea Catenazzi
Fachpsychologin für Kinder und Jugendliche FSP