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Welche Rechte haben Kinder?

Wussten Sie, dass die UNO-Kinderrechtskonvention dieses Jahr das 30-jährige Bestehen feiert? Das heisst, dass es 30 Jahre her ist, als die Kinderrechte von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurden. Alle Staaten, ausser den USA, sind der Konvention beigetreten und haben sich verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Die Schweiz muss dieses Jahr erneut einen Bericht vorlegen, in wieweit sie die Konvention bereits umsetzt und welche Massnahmen noch zu ergreifen sind.

Kinder werden in der Konvention ab Geburt als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Sie gelten als besonders verletzlich und bedürfen besonderen Schutz und Fürsorge. Wir alle sind also aufgefordert, die Rechte der Kinder zu wahren und uns darauf zu achten. Nur die Wenigsten wissen allerdings, welche besonderen Rechte Kinder überhaupt haben. 

 

Grundsätzlich besteht die Kinderrechtskonvention aus drei Bereichen:

  • Recht auf besonderen Schutz: z.B. sollen Kinder beschützt werden vor Gewaltanwendung oder Misshandlung und sollen wenn zumutbar nicht von ihren Eltern getrennt werden.

  • Recht auf besondere Förderung und Fürsorge: z.B. haben alle Kinder das Recht auf Bildung und Ausbildung, sowie auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe.

  • Recht auf Mitwirkung: z.B. sollen alle Kinder angehört und deren Meinung altersentsprechend einbezogen werden, sie haben das Recht auf Privatsphäre und auf Zugang zu Informationen und Medien.

Als besondere Grundprinzipien in der Umsetzung der Rechte gelten das Recht auf Nicht-Diskriminierung, die Orientierung am Kindeswohl, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und das Recht auf Mitwirkung.


Klar ist, dass in der Schweiz die meisten Kinder keine Angst haben müssen, ihr Leben sei in Gefahr oder sie nicht zur Schule gehen dürfen. Dennoch gibt es einige Kinderrechte, die wir uns immer wieder vor Augen führen sollten:


Zum Beispiel das Recht auf Meinungsäusserung und Partizipation. Gerade jüngere Kinder werden bei Entscheidungen, die sie betreffen oft übergangen oder ihre Meinung wird nicht mit einbezogen. Auch haben bereits kleine Kinder ein Recht, Informationen zu bekommen (selbstverständlich ihrem Alter entsprechend). Wie oft gehen Erwachsene den interessierten Fragen von Kindern aus dem Weg und sagen, das sei noch nichts für sie? Auch das Recht auf Freizeit und Spiel ist nicht immer selbstverständlich, wenn der Alltag durchgetaktet ist mit Terminen. 

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat in der Schweiz Kinder und Jugendliche betreffend der Umsetzung der Kinderrechte befragt. Zusammenfassend fordern die Kinder und Jugendlichen der Schweiz, dass sie mehr Mitsprache erhalten in allen Anliegen, die sie betreffen (z.B. bei Familienkonflikten, bei Trennung der Eltern usw.). Auch fordern sie genügend Spielraum im urbanen Raum und Information und Unterstützung bei Themen wie psychische Gesundheit (z.B. Mobbing), Chancengerechtigkeit und der Beseitigung von Diskriminierung (z.B. Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, der Nationalität oder der Religion). Den grössten Handlungsbedarf sehen die Kinder und Jugendlichen bei den Rechten von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Sie zeigen zudem eine grosse Sensibilität für grössere gesellschaftliche Zusammenhänge wie z.B. die Umwelt.


Wir bei small Foot AG haben als Grundlage unseres Konzeptes den Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung gewählt, welcher sich auch an den Kinderrechten orientiert und diese wahrt. Damit ist ein Schritt in der ständigen Umsetzung dieser Rechte gemacht.


Da die kleineren Kinder noch nicht die Möglichkeiten und das Wissen haben, welche Rechte sie einfordern dürfen, sind die Erwachsenen Bezugspersonen gefragt, für die Kinder einzustehen. Die Kunst ist es, die Haltung, die den Kinderrechten zugrunde liegt zu verinnerlichen und diese Haltung täglich im Umgang mit den Kindern zu leben. Denn damit werden bereits wichtige Grundpfeiler gelegt, damit sich alle Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend entwickeln können und ein zufriedenes Leben leben dürfen.

 

Quellen:

  • UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Kurzfassung. www. Unicef.ch
  • Kinder und Jugendstimmen für die „List of Issues prior to reporting“ an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kinder, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Juli 2019
  • Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz, 2016

 

Bei Fragen oder Anregungen dürfen Sie gerne per Mail auf mich zukommen.

 

small Foot AG - Die Kinderkrippe / Pädagogische Leitung

November 2019

Lea Catenazzi